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KI DSGVO-konform nutzen: Checkliste für KMU

Aktualisiert am 6 Min. LesezeitHoang Ha Vu, Gründer von VU Studio
Laptop am Schreibtisch, davor ein leuchtendes digitales Vorhängeschloss als Zeichen für Datenschutz
Das Wichtigste in Kürze
  • Laut Destatis nannten 2025 60 % der Unternehmen, die einen KI-Einsatz erwogen, KI aber nicht nutzten, Bedenken beim Datenschutz und der Privatsphäre als Grund.
  • Für jeden Verarbeitungsschritt mit personenbezogenen Daten in einer KI-Anwendung braucht es eine Rechtsgrundlage; bei Cloud-KI meist zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
  • Bei ChatGPT Free, Plus und Pro kann OpenAI Inhalte zum Training nutzen, sofern man nicht widerspricht; bei ChatGPT Business, Enterprise und der API standardmäßig nicht.
  • Das EU-US Data Privacy Framework gilt weiter: Das EU-Gericht hat es am 3. September 2025 bestätigt, ein Rechtsmittel beim EuGH ist aber anhängig.
  • Namen aus einem Prompt zu entfernen, reicht laut Datenschutzkonferenz regelmäßig nicht, weil sich der Personenbezug oft aus dem Zusammenhang ergibt.

1. Kann ich KI im Unternehmen überhaupt DSGVO-konform nutzen?

Ja, wenn Sie Werkzeug, Vertrag und Einsatzzweck sauber aufsetzen. Trotzdem bremst das Thema viele: Laut Statistischem Bundesamt nutzten 2025 zwar 26 % der Unternehmen in Deutschland KI. Von den Unternehmen, die einen Einsatz erwogen, KI aber nicht nutzten, nannten jedoch 60 % Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre als Grund.

Der Ausgangspunkt ist einfach: Die DSGVO greift, sobald personenbezogene Daten im Spiel sind – im Prompt, in hochgeladenen Dateien oder in der Antwort. Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt in ihrer Orientierungshilfe klar, dass jeder Verarbeitungsschritt mit personenbezogenen Daten in einer KI-Anwendung eine eigene Rechtsgrundlage braucht. Ein Sonderfall sind Entscheidungen mit Rechtswirkung: Nach Art. 22 DSGVO dürfen sie grundsätzlich nicht allein von der KI getroffen werden.

2. Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem KI-Anbieter?

In aller Regel ja, sobald personenbezogene Daten in ein Cloud-Tool gelangen. Nutzen Sie eine KI-Anwendung eines externen Anbieters zu eigenen Zwecken, handelt dieser laut DSK als verlängerter Arm in Ihrem Auftrag. Dann ist meist ein Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abzuschließen. Verantwortlich für die Verarbeitung bleiben Sie.

Die großen Anbieter bieten das an: OpenAI schließt einen Data Processing Addendum für ChatGPT Business, ChatGPT Enterprise und die API ab. Microsoft handelt bei Microsoft Copilot und Copilot Chat in Organisationen als Auftragsverarbeiter unter seinem Data Protection Addendum. Achtung bei der Websuche: Für Suchanfragen an Bing ist Microsoft laut eigener Dokumentation eigenständig Verantwortlicher.

3. Sind Gratis-Versionen von ChatGPT & Co. für Firmen geeignet?

Für personenbezogene oder vertrauliche Daten nicht. Der Hauptunterschied liegt im Training: Die DSK hält Anwendungen für vorzugswürdig, die Ein- und Ausgaben nicht zum Training verwenden. So sieht das bei den verbreitetsten Tools aus (Stand Oktober 2026):

TarifTraining mit Ihren EingabenVertrag für Unternehmen
ChatGPT Free, Plus, ProMöglich, solange „Improve the model for everyone“ nicht deaktiviert istKein Auftragsverarbeitungsvertrag vorgesehen
ChatGPT Business, Enterprise, APIStandardmäßig nein (nur bei ausdrücklichem Opt-in)Data Processing Addendum verfügbar
Microsoft Copilot / Copilot Chat mit ArbeitskontoNein, kein Training der BasismodelleMicrosoft als Auftragsverarbeiter (DPA)

Microsoft führt seine Copilot-Angebote 2026 unter dem Namen „Microsoft Copilot“ zusammen; in älteren Unterlagen heißen sie noch „Microsoft 365 Copilot“ und „Microsoft 365 Copilot Chat“. Welche Variante Sie für Ihr Team wählen, vergleiche ich im Artikel ChatGPT, Copilot oder eigener KI-Assistent.

4. Darf ich personenbezogene Daten an US-KI-Anbieter übermitteln?

Ja, derzeit vor allem über das EU-US Data Privacy Framework. Die EU-Kommission hat am 10. Juli 2023 festgestellt, dass teilnehmende US-Unternehmen ein angemessenes Schutzniveau bieten. Das EU-Gericht wies am 3. September 2025 eine Klage dagegen ab. Der Kläger legte am 31. Oktober 2025 Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein; das Verfahren ist anhängig. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Anbieter zertifiziert ist, und behalten Sie die Entwicklung im Blick.

Zusätzliche Sicherheit bietet die Speicherung in der EU: OpenAI bietet Datenresidenz in Europa für berechtigte Kunden von ChatGPT Enterprise, ChatGPT Edu und der API an. Microsoft verweist für Copilot auf die EU Data Boundary – ausgenommen sind laut Microsoft Websuchanfragen und derzeit Modelle von Anthropic.

5. Wann brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung für KI?

Immer dann, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen mit sich bringt – und das ist laut DSK beim KI-Einsatz vielfach der Fall. Vor jeder Verarbeitung personenbezogener Daten steht eine Vorabprüfung des Risikos. Ergibt sie ein hohes Risiko, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO Pflicht. Orientierung bietet die „Muss-Liste“ der Aufsichtsbehörden.

Dafür brauchen Sie Informationen vom Anbieter zur Funktionsweise des Systems – achten Sie schon bei der Auswahl darauf. Und denken Sie an die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO: Betroffene müssen erfahren, dass ihre Daten in einer KI-Anwendung verarbeitet werden, etwa über Ihre Datenschutzhinweise.

6. Wie halte ich personenbezogene Daten aus der KI heraus?

Am sichersten, indem Sie sie gar nicht erst eingeben – doch Namen zu löschen genügt laut DSK regelmäßig nicht. Ihr Beispiel: „Entwirf ein Arbeitszeugnis im befriedigenden Bereich für einen Kundenberater im Autohaus X“ kann Personenbezug haben, wenn erkennbar ist, aus welchem Unternehmen die Eingabe wann kam. Wirksamer sind diese Maßnahmen:

  • Pseudonymisieren: Namen, Orte, Kundennummern und markante Details durch Platzhalter ersetzen, bevor der Text ins Tool geht.
  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Training und Eingabe-Historie bei dienstlichen Accounts von Anfang an abschalten, wie es die DSK empfiehlt.
  • EU-Hosting oder eigene Server: Läuft ein Open-Source-Modell in Ihrer eigenen Infrastruktur, sind Sie laut DSK in der Regel alleiniger Verantwortlicher, und kein Drittanbieter sieht die Daten.

Eigene Modelle kosten mehr Aufwand in Betrieb und Wartung, lohnen sich aber bei sensiblen Daten wie Personal- oder Gesundheitsinformationen.

7. Welche Checkliste hilft beim datenschutzkonformen KI-Einsatz?

Diese acht Punkte decken die wichtigsten Pflichten ab. Arbeiten Sie sie pro Tool und Einsatzzweck ab:

  1. Einsatzzweck und betroffene Daten beschreiben.
  2. Rechtsgrundlage je Verarbeitungsschritt festhalten.
  3. Business- oder Enterprise-Tarif wählen und Training mit Eingaben ausschließen.
  4. Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
  5. Drittlandtransfer prüfen: Data-Privacy-Framework-Zertifizierung oder EU-Datenresidenz.
  6. Vorabprüfung und bei hohem Risiko eine DSFA durchführen.
  7. Datenschutzhinweise und Verarbeitungsverzeichnis ergänzen.
  8. Dienstliche Accounts bereitstellen, Regeln festlegen und das Team schulen.
Praxistipp: Binden Sie Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten von Anfang an ein, wie es auch die DSK empfiehlt. Die Regeln für Ihr Team halten Sie am besten in einer KI-Richtlinie fest – dort finden Sie eine kopierbare Mustergliederung.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel sollten Sie Ihren konkreten Einsatz rechtlich prüfen lassen. Bei der technischen Umsetzung unterstütze ich Sie gern: Wie ich KI-Lösungen datenschutzbewusst an Ihre Systeme anbinde, beschreibe ich auf der Seite zur KI-Integration. Einen ersten Überblick bekommen Sie im kostenlosen Bedarfscheck.

Porträt von Hoang Ha Vu, Gründer von VU Studio

Über den Autor

Hoang Ha Vu

KI- und IT-Berater sowie Full-Stack-Entwickler. Mit VU Studio in Wiesbaden begleite ich kleine und mittlere Unternehmen von der ersten Idee bis zur laufenden Lösung – von KI-Integration über individuelle Software bis zur Website.

Mehr zum Service: KI-Integration

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Häufig gestellte
Fragen

Haben Sie Fragen? In meinem FAQ-Bereich finden Sie schnelle Antworten auf die häufigsten Fragen.

Ja, ein generelles Verbot gibt es nicht. Entscheidend ist, wie Sie es einsetzen: Für personenbezogene Daten brauchen Sie eine Rechtsgrundlage, in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag und einen Tarif, der Ihre Eingaben nicht zum Training verwendet. Ohne diese Voraussetzungen sollten nur anonyme, nicht vertrauliche Inhalte ins Tool.

Nur mit menschlicher Entscheidung am Ende. Die DSK nennt als Beispiel für einen Verstoß gegen Art. 22 DSGVO eine KI, die Bewerbungen auswertet und selbstständig Einladungen verschickt. Unterstützen darf die KI, entscheiden muss ein Mensch, der die Vorschläge tatsächlich prüft. Zudem ist hier meist eine DSFA nötig.

In erster Linie Sie. Setzen Sie ein KI-Tool zu eigenen Zwecken ein, sind Sie Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter in Ihrem Auftrag. Sie müssen deshalb einen Anbieter wählen, der ausreichende Garantien bietet, und den Auftragsverarbeitungsvertrag genau prüfen.

Für Privatkonten ist das ein wichtiger Schritt, ersetzt aber keinen Vertrag. Bei ChatGPT Free, Plus und Pro lässt sich das Training unter „Data controls“ abschalten; einen Auftragsverarbeitungsvertrag bietet OpenAI dafür aber nicht an. Für dienstliche Daten ist ein Business-Tarif deshalb die bessere Wahl.