- Ohne klare Regeln nutzen Beschäftigte KI-Werkzeuge eigenmächtig; die deutschen Datenschutzbehörden gehen davon aus, dass das in vielen Unternehmen bereits Realität ist.
- Eine KI-Richtlinie legt mindestens fest, welche Tools erlaubt sind, welche Daten tabu sind, wer Ergebnisse prüft und wer bei Fragen zuständig ist.
- Die Datenschutzkonferenz empfiehlt, für die berufliche KI-Nutzung dienstliche Accounts bereitzustellen und das KI-Training mit Eingaben von Anfang an abzuschalten.
- Ob der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmt, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber über das KI-Tool Verhaltens- oder Leistungsdaten erhalten kann.
- Eine gelebte KI-Richtlinie mit Schulung ist zugleich eine dokumentierbare Maßnahme zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung.
1. Warum braucht mein Unternehmen eine KI-Richtlinie?
Weil Ihre Beschäftigten KI sehr wahrscheinlich schon nutzen – nur ohne Regeln. Die Datenschutzkonferenz (DSK) schreibt in ihrer Orientierungshilfe zu KI: Ohne klare Regelungen besteht das Risiko, dass Beschäftigte KI-Anwendungen eigenmächtig und unkontrolliert nutzen, und es sei davon auszugehen, dass dies in vielen Unternehmen bereits Realität ist. Man spricht von Schatten-KI: private Accounts, kostenlose Versionen, keine Kontrolle darüber, was in den Prompt wandert.
Daraus entstehen drei handfeste Risiken. Erstens Datenschutz: Kundendaten oder Personalakten im Chatfenster eines Gratis-Tools können ein Verstoß gegen die DSGVO sein. Zweitens Geschäftsgeheimnisse: Angebotskalkulationen oder Quellcode verlassen das Haus. Drittens Haftung: Wer eine erfundene Zahl oder ein falsches Zitat aus der KI ungeprüft an Kunden weitergibt, haftet dafür wie für jeden anderen Fehler.
Hinzu kommt die KI-Verordnung: Art. 4 verlangt seit der Neufassung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, aber kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen. Eine Richtlinie plus Schulung ist eine solche Maßnahme. Die Details habe ich im Artikel KI-Kompetenz nach EU AI Act zusammengefasst.
2. Was gehört in eine KI-Richtlinie?
In eine KI-Richtlinie gehören klare Antworten auf die Fragen, die im Alltag tatsächlich auftauchen. Die DSK empfiehlt, dokumentiert festzulegen, ob, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Zwecken welche KI-Anwendungen eingesetzt werden dürfen – am besten mit konkreten Beispielen für erlaubte und verbotene Einsätze. Diese acht Bausteine haben sich bewährt:
- Erlaubte Tools: eine Positivliste mit Version bzw. Tarif, etwa nur der Business-Tarif, nicht die Gratis-Version.
- Datenklassen: Was darf in welches Tool – öffentlich, intern, vertraulich, personenbezogen? Und was ist grundsätzlich tabu?
- Kennzeichnung: Wann muss KI-Unterstützung intern oder gegenüber Kunden offengelegt werden?
- Prüfpflicht: KI-Ergebnisse sind Entwürfe. Fakten, Zahlen, Zitate und Quellen werden vor der Weitergabe geprüft, weil Sprachmodelle Inhalte erfinden können (Halluzinationen).
- Urheberrecht: keine fremden geschützten Werke hochladen, KI-Bilder und -Texte nicht ungeprüft als eigene Werke verwerten.
- Verantwortliche: eine Ansprechperson für Fragen, Tool-Freigaben und Vorfälle.
- Schulung: wer vor der Nutzung welche Einweisung erhält und wie das dokumentiert wird.
- Verstöße: was bei einer versehentlichen Eingabe sensibler Daten zu tun ist und welche Folgen bewusste Verstöße haben.
Zur Kennzeichnung gibt es seit dem 2. August 2026 auch eine gesetzliche Untergrenze: Nach Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung müssen Betreiber Deepfakes als künstlich erzeugt offenlegen, ebenso KI-Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden – es sei denn, ein Mensch hat sie redaktionell geprüft und trägt die Verantwortung. Ihre Richtlinie darf strenger sein.
3. Wie sieht eine Vorlage für eine KI-Richtlinie aus?
Eine brauchbare Vorlage passt auf zwei bis drei Seiten und folgt dieser Gliederung. Kopieren Sie die Tabelle, ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern und streichen Sie, was bei Ihnen nicht zutrifft:
| Abschnitt | Was regeln | Beispielformulierung |
|---|---|---|
| 1. Zweck & Geltung | Für wen und für welche Tools die Richtlinie gilt | „Diese Richtlinie gilt für alle Beschäftigten und Externen, die im Auftrag von [Firma] KI-Werkzeuge nutzen.“ |
| 2. Erlaubte Tools | Positivliste, Tarif, Zugang | „Zugelassen sind ausschließlich [Tool, Tarif] über dienstliche Accounts. Private Accounts sind für dienstliche Aufgaben nicht erlaubt.“ |
| 3. Datenklassen | Was in welches Tool darf | „Öffentliche und interne Informationen dürfen eingegeben werden. Vertrauliche Daten nur in [freigegebenes Tool].“ |
| 4. Tabu-Daten | Ausdrückliche Verbote | „Nie eingeben: Personalakten, Gesundheitsdaten, Passwörter, Zugangsdaten, Kundendaten ohne Freigabe, Geschäftsgeheimnisse.“ |
| 5. Prüfung | Umgang mit Halluzinationen | „KI-Ergebnisse sind Entwürfe. Wer sie weitergibt, prüft Fakten, Zahlen und Quellen und verantwortet das Ergebnis.“ |
| 6. Kennzeichnung | Offenlegung intern und extern | „KI-generierte Bilder, Videos und Audios mit realen Personen oder Orten werden als KI-generiert gekennzeichnet.“ |
| 7. Urheberrecht | Fremde Werke, eigene Verwertung | „Keine fremden Texte, Bilder oder Codes hochladen, für die keine Nutzungsrechte bestehen.“ |
| 8. Verantwortung | Ansprechperson, Tool-Freigabe | „Neue Tools gibt [Rolle] nach Rücksprache mit dem Datenschutz frei. Fragen an [Kontakt].“ |
| 9. Schulung | Pflicht, Turnus, Nachweis | „Vor der ersten Nutzung nimmt jede Person an einer Einweisung teil; die Teilnahme wird dokumentiert.“ |
| 10. Verstöße & Vorfälle | Meldeweg, Folgen | „Wurden versehentlich sensible Daten eingegeben, melden Sie dies unverzüglich an [Kontakt].“ |
Die Formulierungen sind ein Ausgangspunkt, keine geprüfte Rechtsvorlage. Gerade bei Abschnitt 10 und arbeitsrechtlichen Konsequenzen sollten Sie die Richtlinie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
4. Muss der Betriebsrat bei einer KI-Richtlinie mitbestimmen?
Das hängt vom konkreten Tool und seiner Einbindung ab. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Nr. 1 betrifft zusätzlich Fragen der Ordnung des Betriebs.
Das Arbeitsgericht Hamburg hat am 16. Januar 2024 (Az. 24 BVGa 1/24) ein Mitbestimmungsrecht für ChatGPT verneint. Entscheidend war: Die Beschäftigten nutzten das Tool über den Browser mit privaten Accounts, der Arbeitgeber erhielt keine Nutzungsdaten, und die Browsernutzung war bereits per Konzernbetriebsvereinbarung geregelt. Fachleute warnen davor, das zu verallgemeinern. Stellen Sie dienstliche Accounts bereit – wie es die DSK empfiehlt – oder ist das Tool in Ihre Office-Umgebung integriert, kann der Arbeitgeber Protokolle einsehen. Dann spricht viel für ein Mitbestimmungsrecht.
Mein Rat: Beziehen Sie den Betriebsrat früh ein, auch die DSK empfiehlt das. Eine Betriebsvereinbarung schafft für beide Seiten Klarheit. Ob ein Mitbestimmungsrecht in Ihrem Fall besteht, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
5. Wie führe ich eine KI-Richtlinie im Unternehmen ein?
Am besten in fünf Schritten, und zwar gemeinsam mit den Menschen, die KI täglich nutzen. Eine Richtlinie, die nur in der Schublade liegt, ändert nichts an der Schatten-KI.
- Bestandsaufnahme: Fragen Sie offen und ohne Sanktionsandrohung, welche Tools wofür genutzt werden.
- Tools auswählen: Legen Sie fest, welche Tarife Sie bereitstellen. Die Datenschutzseite dazu beschreibe ich im Artikel KI DSGVO-konform nutzen.
- Entwurf abstimmen: Datenschutzbeauftragte, Betriebsrat und zwei bis drei Vielnutzer lesen gegen.
- Schulen: Erklären Sie die Regeln an echten Beispielen, nicht per Rundmail.
- Überprüfen: Planen Sie eine feste Überarbeitung ein, etwa halbjährlich (Richtwert), und immer dann, wenn neue Tools hinzukommen.
6. Wie bringe ich mein Team dazu, die KI-Richtlinie auch einzuhalten?
Indem Sie den erlaubten Weg zum bequemsten machen. Wer ein gutes, freigegebenes Tool mit dienstlichem Account hat, greift seltener zum privaten Gratis-Zugang. Verbote ohne Alternative treiben die Nutzung dagegen nur weiter in den Schatten.
Ebenso wichtig ist Verständnis: Wer weiß, warum Personaldaten nicht in ein Gratis-Tool gehören und wie Halluzinationen entstehen, hält sich aus Überzeugung an die Regeln. Genau das ist der Kern meiner KI-Schulungen und Workshops: Wir arbeiten an echten Aufgaben Ihres Teams und klären dabei die Leitplanken. Auf Wunsch bringe ich eine Vorlage für Ihre interne KI-Richtlinie mit. Wo Sie gerade stehen, zeigt Ihnen der kostenlose Bedarfscheck.
Quellen
- Datenschutzkonferenz – Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“, Version 1.0 vom 6. Mai 2024
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), Neufassung von Art. 4
- artificialintelligenceact.eu – Artikel 50: Transparenzpflichten
- Gesetze im Internet – § 87 Betriebsverfassungsgesetz (Mitbestimmungsrechte)
- Gleiss Lutz – Arbeitsgericht Hamburg zu ChatGPT: kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (24 BVGa 1/24)
- Gesetze im Internet – § 2 Urheberrechtsgesetz (Geschützte Werke)

Über den Autor
KI- und IT-Berater sowie Full-Stack-Entwickler. Mit VU Studio in Wiesbaden begleite ich kleine und mittlere Unternehmen von der ersten Idee bis zur laufenden Lösung – von KI-Integration über individuelle Software bis zur Website.
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Ein Gesetz, das ausdrücklich ein Dokument namens KI-Richtlinie verlangt, gibt es nicht. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt aber klare, dokumentierte interne Weisungen zum KI-Einsatz, und Art. 4 der KI-Verordnung verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz. Eine schriftliche Richtlinie ist der einfachste Weg, beides nachweisbar umzusetzen.
Davon rät die Datenschutzkonferenz ab. Arbeitgeber sollen Geräte und Accounts für die berufliche KI-Nutzung bereitstellen, weil sonst Profile zu einzelnen Beschäftigten entstehen können und das Unternehmen keine Kontrolle über Einstellungen wie das KI-Training hat. Regeln Sie das in der Richtlinie ausdrücklich.
In der Regel nicht, soweit sie rein maschinell entstehen. Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind Werke nur persönliche geistige Schöpfungen. Bearbeiten Sie einen KI-Entwurf stark, kann Ihre eigene Leistung geschützt sein. Für Logos oder Werbekampagnen sollten Sie das im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
So kurz, dass sie gelesen wird. Als Richtwert haben sich zwei bis drei Seiten bewährt, ergänzt um eine Positivliste der erlaubten Tools, die Sie separat aktualisieren können. Technische Details wie Admin-Einstellungen gehören in eine interne IT-Anleitung, nicht in die Richtlinie für alle.


