- Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Unternehmen, die KI-Systeme beruflich einsetzen – auch wenn „nur“ ChatGPT oder Copilot genutzt wird.
- Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“) wurde Art. 4 geändert: Statt ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz sicherzustellen, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die KI-Kompetenz fördern.
- Die Pflicht bleibt bestehen. Seit August 2026 überwachen die nationalen Behörden ihre Einhaltung, in Deutschland die Bundesnetzagentur.
- Laut EU-Kommission braucht es weder ein Zertifikat noch einen KI-Beauftragten; eine interne Dokumentation der Maßnahmen genügt.
- Ein pragmatischer Weg: KI-Nutzung erfassen, Risiken je Einsatz bewerten, Schulung nach Rolle staffeln, Regeln festhalten und alles dokumentieren.
1. Was verlangt Artikel 4 des EU AI Act?
Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Das gilt auch für andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, etwa Freelancer oder Dienstleister. Die Maßnahmen sollen zum Vorwissen der Beschäftigten, zum Einsatzkontext und zu den Personen passen, auf die die KI-Systeme wirken.
KI-Kompetenz meint dabei kein Informatikstudium, sondern praktisches Verständnis: Was kann ein KI-Werkzeug, wo liegen seine Grenzen, welche Risiken entstehen – etwa durch erfundene Fakten („Halluzinationen“), Vorurteile in den Ergebnissen oder vertrauliche Daten im Prompt? Die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Risikoklasse, also nicht nur für Hochrisiko-Systeme.
2. Was hat sich durch den Digital Omnibus 2026 geändert?
Der Maßstab ist weicher geworden, die Pflicht ist geblieben. Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital Omnibus zur KI, hat die EU Art. 4 neu gefasst. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Viele Ratgeber aus 2025 beschreiben deshalb noch die alte Fassung.
| Punkt | Fassung bis Juli 2026 | Fassung seit Juli 2026 |
|---|---|---|
| Kernpflicht | Nach besten Kräften sicherstellen, dass das Personal über ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz verfügt | Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz fördern |
| Geschuldetes Ergebnis | Ein bestimmtes Kompetenzniveau | Kein bestimmtes Niveau einzelner Personen, aber nachweisbare Maßnahmen |
| Unterstützung | Nicht geregelt | Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen, vor allem KMU; die Kommission veröffentlicht Praxisbeispiele |
Juristisch wird aus einer Ergebnis- eine Bemühenspflicht. Praktisch ändert sich für die meisten Unternehmen wenig: Wer nichts tut, erfüllt auch die neue Fassung nicht. Wer dagegen nachvollziehbar schult, Regeln aufstellt und das festhält, ist auf der sicheren Seite – unabhängig davon, wie gut jede einzelne Person am Ende tatsächlich mit KI umgehen kann.
3. Ist mein Unternehmen von der KI-Kompetenzpflicht betroffen?
Sehr wahrscheinlich ja. Betreiber im Sinne der KI-Verordnung ist jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung. Schreibt Ihr Vertrieb Angebote mit ChatGPT, fasst die Buchhaltung Belege mit Copilot zusammen oder beantwortet ein Chatbot Kundenanfragen, sind Sie Betreiber.
- Betroffen: Unternehmen jeder Größe, die KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag einsetzen – auch kostenlose Versionen und Tools, die Beschäftigte selbst mitbringen.
- Ebenfalls betroffen: Personen, die im Auftrag des Unternehmens KI nutzen, etwa externe Dienstleister oder Freelancer.
- Zusätzlich gefordert: Wer Hochrisiko-KI betreibt, muss das Personal für die menschliche Aufsicht nach Art. 26 eigens schulen.
4. Wer kontrolliert die Pflicht und was droht bei Verstößen?
Seit August 2026 überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur: Mit dem KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG), das am 29. Juli 2026 in Kraft trat, wurde sie zur zentralen Aufsichts-, Anlauf- und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Für einzelne Branchen bleiben Fachbehörden wie die BaFin zuständig.
Einen eigenen Bußgeldrahmen für Art. 4 enthält die KI-Verordnung nicht; Sanktionen richten sich nach nationalem Recht und sollen verhältnismäßig sein. Das größere Risiko liegt woanders: Verursacht ein ungeschulter Einsatz von KI einen Schaden, etwa durch einen Datenschutzverstoß oder eine falsche Auskunft an Kunden, lässt sich schwer erklären, warum es keine Maßnahmen gab.
5. Wie setze ich die KI-Kompetenzpflicht in fünf Schritten um?
Die EU-Kommission schreibt kein festes Programm vor. In ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz nennt sie aber Mindestschritte: ein Grundverständnis von KI schaffen, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber klären, die Risiken der eingesetzten Systeme einschätzen und die Maßnahmen darauf zuschneiden. Daraus ergibt sich ein Ablauf, der auch für kleine Unternehmen machbar ist:
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge nutzen welche Teams wofür? Fragen Sie offen nach – oft sind mehr Tools im Einsatz, als die Geschäftsführung weiß.
- Risiken je Einsatz bewerten: Ein Textentwurf für Social Media ist weniger heikel als KI-gestützte Auswertungen von Bewerbungen oder Kundendaten.
- Schulung nach Rolle staffeln: Grundlagen für alle, vertiefte Praxis für Vielnutzer, zusätzlich rechtliche Leitplanken für Führungskräfte.
- Regeln festhalten: Eine kurze KI-Richtlinie legt fest, welche Tools erlaubt sind, welche Daten tabu sind und wer Ergebnisse prüft.
- Dokumentieren und auffrischen: Wer wurde wann zu welchem Thema geschult? Planen Sie Auffrischungen, sobald neue Tools oder Einsatzfelder dazukommen.
6. Brauche ich ein Zertifikat oder einen KI-Beauftragten?
Nein, beides ist nicht vorgeschrieben. Die EU-Kommission stellt klar, dass weder ein Zertifikat noch ein eigener KI-Beauftragter oder ein Governance-Gremium nötig ist. Es genügt eine interne Dokumentation der Schulungen und weiteren Maßnahmen. Teilnahmebescheinigungen sind trotzdem nützlich: Sie machen diese Dokumentation einfach, weil sie festhalten, wer wann was gelernt hat.
Vorsicht bei Angeboten, die mit „Pflichtzertifikat“ oder Fristdruck werben: Eine offizielle Prüfung oder Zulassung für KI-Kompetenz gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Inhalte zu Ihren Werkzeugen und Risiken passen. Wenn Sie prüfen möchten, welcher Umfang für Ihr Team sinnvoll ist, finden Sie mein Vorgehen auf der Seite zu KI-Schulungen und Workshops. Einen ersten Überblick bietet der kostenlose Bedarfscheck.
Quellen

Über den Autor
KI- und IT-Berater sowie Full-Stack-Entwickler. Mit VU Studio in Wiesbaden begleite ich kleine und mittlere Unternehmen von der ersten Idee bis zur laufenden Lösung – von KI-Integration über individuelle Software bis zur Website.
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Fragen
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Ja. ChatGPT, Copilot, Gemini und ähnliche Werkzeuge sind KI-Systeme im Sinne der KI-Verordnung. Wer sie beruflich einsetzt, ist Betreiber und muss Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen. Der Umfang darf sich aber am Risiko orientieren: Für Textentwürfe genügt weniger als für Einsätze mit personenbezogenen oder vertraulichen Daten.
Nein. Art. 4 gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Seit der Änderung 2026 sollen Kommission und Mitgliedstaaten aber gerade KMU bei der Umsetzung unterstützen, etwa mit Praxisbeispielen. In Deutschland bietet der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur Hinweise zum Aufbau von KI-Kompetenz.
Einen festen Turnus schreibt die KI-Verordnung nicht vor. Sinnvoll ist eine Auffrischung, wenn neue Werkzeuge eingeführt werden, sich Einsatzfelder ändern oder neue Beschäftigte dazukommen. Viele Unternehmen planen zusätzlich eine jährliche Kurzschulung ein, um die Dokumentation aktuell zu halten.
Als Grundlage ja, als alleinige Maßnahme oft nicht. Die Maßnahmen sollen zum Wissensstand der Beschäftigten und zum Einsatzkontext passen. Ein allgemeiner Kurs deckt die Grundlagen ab; wer KI intensiv oder mit sensiblen Daten nutzt, braucht zusätzlich eine Einweisung in die konkreten Werkzeuge und Regeln Ihres Unternehmens.


